Beihilfen sind in der EU als Wirtschaftsförderung grundsätzlich nicht zulässig. Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU werden aber dennoch eine Reihe von bestimmten Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen. Hierzu zählen insbesondere Beihilfen zur regionalen Entwicklung (Regionalbeihilfen). Das Beihilferegime für diese Regionalbeihilfen sieht Leitlinien vor, die für die jeweils aktuelle Förderperiode, aktuell also bis 2013, gelten. Daneben gibt es die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, welche regelt, unter welchen Voraussetzungen Regionalbeihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Abschließend gibt es auch eine Mitteilung der Kommission über die Kriterien zur Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung.
Die Regionalbeihilfeleitlinien und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft und werden durch neue Rechtsvorschriften für den Zeitraum 2014 – 2020 ersetzt.
Aktuell bereitet die Kommission Vorschläge für die neuen Regionalbeihilfeleitlinien und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung vor. Sie hat in diesem Zusammenhang eine öffentliche Konsultation in der Form eines Fragebogens gestartet, mit dem sie Informationen zum Änderungsbedarf der Regionalbeihilfeleitlinien ermitteln will. Die neuen Vorschläge sollen dann auf der Grundlage der Auswertung der Fragebögen stattfinden.
Der Fragebogen zur Konsultation über Regionalbeihilfen durch die EU-Kommission kann unten heruntergeladen werden.
Dort finden Sie auch weitere Angaben zur Rücksendung des Fragebogens, vorzugsweise per E-Mail, an die EU-Kommission.