EU-Fiskalpakt: Positionen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Bund, Länder und Kommunen in Deutschland sind mit über zwei Billionen Euro verschuldet. Täglich müssen ca. 210 Millionen Euro Steuergelder an Zinsen aufgebracht werden. Die Kommunen haben selbst im wirtschaftlichen Boomjahr 2011 ein Defizit von -2,9 Milliarden Euro verzeichnet. Die kommunalen Sozialausgaben sind mit über 45 Milliarden Euro im Jahr förmlich explodiert. Kassenkredite, eigentlich zur kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit gedacht, entwickeln sich immer mehr zu einem Instrument der dauerhaften kommunalen Schuldenfinanzierung. Ende 2011 erreichten die kommunalen Kassenkredite den Höchststand von 45,0 Milliarden Euro. Seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 legten sie um 15,0 Milliarden Euro zu.

Kommunale Haushaltsautonomie wahren!

Die Städte und Gemeinden fordern eine umfassende  Berücksichtigung ihrer Haushaltsautonomie und dass im Rahmen eines Fiskalpaktes „Schuldenbremsen“ nur als ein Baustein der nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen umgesetzt werden. Gleichrangig muss es bei Wahrung der Handlungs- und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand zu einer Stabilisierung der öffentlichen Einnahmen wie auch einer Begrenzung der öffentlichen Ausgaben kommen.
Voraussetzung für eine Zustimmung zum EU-Fiskalpakt ist aus kommunaler Sicht, dass gewährleistet ist, dass:

1.    Das Budgetrecht der öffentlichen Ebenen Bund, Länder und Gemeinden umfassend gewahrt bleibt.
2.    Der Fiskalpakt insgesamt mit einem Konzept für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte umgesetzt wird, das zu einer Begrenzung der öffentlichen Ausgaben und zu einer Stabilisierung der öffentlichen Einnahmen führt.
3.    Die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt und ausreichende öffentliche Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
4.    Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene im Stabilitätsrat vertreten sind.

Ziele des EU-Fiskalpakts

Nach Artikel 3 Abs. 1 a) des EU-Fiskalpaktes ist der gesamtstaatliche Haushalt ausgeglichen oder weist einen Überschuss auf. Diese Regelung gilt als eingehalten, wenn der jährliche strukturelle Saldo des Gesamtstaats dem länderspezifischen mittelfristigen Ziel im Sinne des geänderten Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit einer Untergrenze von einem strukturellen Defizit von 0,5 Prozent des Konjunktur bereinigten Bruttoinlandsproduktes zu Marktpreisen entspricht. Die Vertragsparteien stellen eine rasche Annäherung an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel sicher. Der zeitliche Rahmen für diese Annäherung wird von der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken für die langfristige Tragfähigkeit vorgeschlagen werden. Das Bruttoinlandsprodukt (ohne Konjunkturbereinigung) betrug in Deutschland im Jahr 2011 2.570 Milliarden Euro. Das demnach zulässige strukturelle Defizit für den Gesamtstaat Deutschland hätte sich also auf einen Betrag von maximal 12,85 Milliarden Euro belaufen. In 2011 hat aber alleine die kommunale Verschuldung um 6,4 Milliarden Euro zugenommen, die Neuverschuldung des Bundes und der Länder übersteigt diese Summe um ein Vielfaches. Das zeigt: Die „europäische Schuldenbremse“ wird alle öffentlichen Ebenen in Deutschland vor enorme Herausforderungen stellen.

Handlungs- und Investitionsfähigkeit

Der DStGB macht bereits seit langem geltend, dass die öffentlichen Haushalte einer nachhaltigen Konsolidierung und Zukunftssicherheit bedürfen. In diesem Sinne wurden auch die auf der Ebene des Bundes und der Länder beschlossenen „Schuldenbremsen“ gesehen. Diesen gegenüber soll der EU-Fiskalpakt allerdings bereits ab dem Jahr 2014 greifen. Auch wenn Abbaupfade mit zu bestimmenden Zeiträumen für den Abbau der öffentlichen Schulden vorgesehen sind, wird der Vertrag über den EU-Fiskalpakt faktisch ab 2014 zu einer deutlich spürbaren Schuldenbremse führen.

Die Städte und Gemeinden beanspruchen für sich im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes Haushaltsautonomie über die kommunalen Haushalte. Dies wird auch im Rahmen des EU-Fiskalpaktes als unabdingbar angesehen, um die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand aufrecht zu erhalten, Pflichtaufgaben der Kommunen zu erfüllen und im Übrigen auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben anzugehen. Nicht zuletzt gibt es ein Bedürfnis, Investitionen für die Instandhaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur  zu tätigen und mit diesen im Übrigen auch wirtschaftspolitische Impulse zu geben. Aktuell sind zum Beispiel die nachhaltige Energiewende und die Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude Themen mit einer erheblichen Investitionserwartung an die Städte und Gemeinden. Deshalb muss es den Städten und Gemeinden weiterhin möglich sein, solche Investitionen zu tätigen und im Zweifel auch durch zulässige Nettokreditaufnahmen zu finanzieren.

Die Städte und Gemeinden wären durch den EU-Fiskalpakt nicht nur unmittelbar betroffen, sofern die kommunalen Haushalte dem gesamtstaatlichen Haushalt zugerechnet werden. Auch die Auswirkungen mittelbar über verknappte Landesmittel wären durch verkürzte Zuweisungen oder vermehrte Aufgabenzuweisungen durch die Länder an die Kommunen sehr wahrscheinliche Szenarien.

Konsultation und Konnexität

Für eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist es zudem aus der Sicht der Städte und Gemeinden nicht ausreichend, durch „Schuldenbremsen“ und Schuldenabbauprogramme auf der europäischen Ebene tätig zu werden. Die öffentlichen Haushalte müssen vielmehr in ihrer Gesamtheit und Komplexität gesehen werden. Eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss daher im gleichen Maße berücksichtigen eine Begrenzung von Neu-Verschuldung, den bereits vorhandenen Schuldenstand, Abbaupfade für bestehende öffentliche Schulden, eine stabilisierte öffentliche Einnahmesituation und die Begrenzung der öffentlichen Ausgaben, vor allen Dingen im Sozialbereich. Hinzu kommen Verfahrensvorschriften, wie den Konsultationsmechanismus in Österreich, nach dem neue Regelungen mit Kostenfolgen für eine öffentliche Ebene nur nach deren Konsultation getroffen werden dürfen. Hinzu muss eine umfassende Verwirklichung des Konnexitätsprinzips treten: „Wer die Musik bestellt, der zahlt diese auch!“. Das Konnexitätsprinzip wird zudem namentlich bei der Umsetzung der EU-Politik und Gesetzgebung nicht eingehalten. Immer wieder werden von der EU kostenträchtige Entscheidungen für die öffentlichen Ebenen in der EU getroffen, ohne dass es dafür einen konnexen Kostenausgleich gibt. Dadurch wird die Verfestigung öffentlicher Defizite noch vorangetrieben.

Nur unter einer gleichmäßigen Anerkennung und Gewichtung aller dieser Aspekte kann eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung gelingen, die die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand sicherstellt und im Übrigen auch die Akzeptanz der Bürgerschaft für sich reklamieren kann.

Entlastung der Kommunalfinanzen

Es gibt aktuell zwischen Koalition und Opposition in Deutschland noch keine abschließende Einigung zum Fiskalpakt. Dabei geht es nicht mehr nur um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Vielmehr möchten mehrere Länder ihre Zustimmung zum Fiskalpakt an finanzielle Zugeständnisse des Bundes knüpfen. Einige dieser Forderungen zielen auf die kommunale Ebene. Mehrere Länder fordern, dass der Bund die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von gegenwärtig 13,9 Milliarden Euro pro Jahr schrittweise übernimmt. Das entspricht einer langjährigen Forderung des DStGB! Das Risiko, eine Behinderung zu erleiden, stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, das jeden treffen kann. Es handelt sich bei der Eingliederungshilfe um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierungsverantwortung nicht allein auf den Kommunen lasten darf.

Auch unsere Forderung nach einem Altschulden-Hilfefonds wurde von Länderseite aufgegriffen. So sieht Sachsen-Anhalt einen möglichen Kompromiss auch darin, dass der Bund die Altverbindlichkeiten der Kommunen in Form eines Fonds übernimmt. Im Gegenzug sollen die Länder allerdings mit Hilfe der Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass die Kommunen keine neuen Schulden mehr aufnehmen, was kritisch zu hinterfragen sein wird. Die Länder müssen gemeinsam mit dem Bund durch einen Pakt für kommunale Finanzen und Investitionen Wege eröffnen, die kommunalen Schulden abzubauen und Investitionsspielräume zu ermöglichen.

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