Energiegipfel im Kanzleramt

Rösler hob aber auch hervor, dass die Kommunen der wesentliche Baustein für das Gelingen der Energiewende sind. Die fünf wesentlichen Aktionsfelder der Energiewende  - Netzausbau, Kraftwerkskapazitäten, Ausbau erneuerbarer Energien, Steigerung der Energieeffizienz und Energieforschung – können, so Rösler, nur mit den Kommunen erfolgreich umgesetzt werden. Beispielhaft verwies er darauf, dass es die Städte und Gemeinden sind, die die Hauptlast beim Netzausbau zu tragen haben, da die Diskussionen mit den Bürgern vor Ort geführt werden. Politisches Ziel der Bundesregierung sei es, den Zeitraum für den Bau neuer Netze von durchschnittlich zehn auf nur noch vier Jahre zu verringern.

Gegenüber dem Minister wurde insbesondere die mangelnde Koordinierung der Energiewende durch Bund und Länder kritisch hervorgehoben und auf den möglichen Schaden von Versorgungsengpässen für die deutsche Volkswirtschaft hingewiesen. Deshalb wurde ein Umsetzungsplan zur Energiewende gefordert, der fortlaufend kontrolliert, ggf. angepasst und durch ein unabhängiges Sachverständigengremium begleitet wird.

Mit Blick auf die Ersatzinvestitionen in neue Kraftwerke, die zur Sicherstellung der Grundlast erforderlich ist, verwies Rösler auf die Schwierigkeiten, auf die die Bundesregierung bei ihrem Kraftwerksförderungsprogramm gestoßen ist. Die Zulässigkeit der ursprünglich vorgesehenen Förderung neuer Kraftwerkskapazitäten von bis zu 15 % der Investitionssumme ist von der Europäischen Kommission an die CCS-Fähigkeit der Kraftwerke gekoppelt worden. Dies erfordert die vollständige Anwendung dieser Technologie bis zum Jahr 2020, was derzeit noch an den Bundesländern und deren Veto gegen ein entsprechendes Gesetz im Bundesrat hängt. Zur Diskussion um die Einführung von Kapazitätsmärkten im Strombereich, mit deren Hilfe Versorgungsengpässe vermieden werden sollen, gab Rösler zu bedenken, dass die damit verbundenen staatlichen Investitionsanreize die Energiepreise weiter verteuern.

Seitens der Präsidiumsmitglieder wurde des Weiteren der notwendige Ausbau im Bereich der Verteilnetze und Energiespeicher thematisiert. Für die Verteilnetze kündigte Rösler an, die Investitionsvoraussetzungen durch eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung verbessern zu wollen. Dies ist erforderlich, da die Integration der Erneuerbaren Energien zu einem ganz überwiegen Teil über die Verteilnetze erfolgt. Im Übrigen informierte Rösler darüber, dass es ab Juli 2012 ein Förderprogramm zum Ausbau intelligenter Netze geben wird, das ein Volumen von 400 Millionen Euro p.a. hat. Schließlich verwies Rösler auf ein neues Memorandum, das Deutschland zusammen mit Österreich und der Schweiz für eine Zusammenarbeit beim Ausbau der Pumpspeicherkraftwerke unterzeichnet hat.

Für den Bereich der Novelle des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes machte Rösler deutlich, dass es hier gelungen sei, eine Lösung zu finden, die auch die Zustimmung der Kommunen und ihrer Stadtwerke findet. Durch die in der Novelle enthaltene Erhöhung des  Zuschlags um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für neue und modernisierte KWK-Anlagen wird ein wichtiger Impuls zum Ausbau der dezentralen Energieerzeugung gesetzt. Dies entspricht dem Ansatz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der im Gesetzgebungsverfahren stets betont hat, dass der KWK-Ausbau ein wesentlicher Baustein für eine dezentrale, kommunal geprägte Energieversorgung ist.

Gegenüber dem Minister wurden im Übrigen weniger strengere Vorgaben bei den Bestimmungen einzelner Gemeindeordnungen der Länder zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden thematisiert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Städte und Gemeinden selbst oder gemeinsam mit Partner beim Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen aktiv werden können. Rösler hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Deutschland eine dezentrale Energieversorgung brauche und man hierfür praktikable Lösungen finden müsse.

Energiegipfel im Kanzleramt

Tags darauf hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den 16 Chefs der Länder im Kanzleramt getroffen, um mit ihnen über Fortschritte und nicht erledigte Aufgaben zur Umsetzung der Energiewende zu sprechen.

Im Fokus des Gesprächs standen dabei der stockende Netzausbau, der Ausbaubedarf von Gas- und Kohlekraftwerken, sowie die Förderung Erneuerbarer Energien insbesondere im Hinblick auf die Photovoltaik-Branche. Gesprochen wurde dabei auch über Verbesserungen der Zusammenarbeit unter den Ländern, deren Einzelinteressen bei der Umsetzung der Energiewende zum Teil stark auseinander gehen.

Kanzlerin Angela Merkel beschloss gemeinsam mit den Länderchefs die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Energiewende, die halbjährlich tagt. Kanzlerin Merkel thematisierte dabei, dass sich das Großvorhaben Energiewende im Verzug befinde. Sie macht das Thema Energiewende zur Chefsache.

Die auf dem Treffen zwischen Bund und Ländern diskutierten Themen des Netzausbaus, der Stromkosten und des Baus von Gas- und Kohlekraftwerken für die Versorgungssicherheit zeigten einmal mehr den enormen Handlungsbedarf, der bei der Umsetzung der Energiewende besteht. Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, wurden von bislang 4000 km ermittelten Netzausbaubedarf wurden gerade mal 214 km verwirklicht. Nur ca. 100 km sind derzeit bereits in Betrieb. Der Netzentwicklungsplan wird am 30. Mai 2012 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt. Er wird die Situation der deutschen Strominfrastruktur in zehn Jahre abbilden. Darüber hinaus stellt er den notwendigen Aus- und Neubaubedarf von Stromleitungen in ganz Deutschland dar und wird den derzeit ermittelten Bedarf konkretisieren. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund plant, sich an dem Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan zu beteiligen.

Aus Sicht des DStGB ist der Netzausbau einer der Dreh- und Angelpunkte für das Gelingen  Energiewende. Für den beschleunigten Ausbau ist neben einer Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Akzeptanz vor Ort auch ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern erforderlich. Den betroffenen Bürgern vor Ort wird die Notwendigkeit des Übertragungsnetzausbaus nicht zu vermitteln sein, wenn dieser Ausbau durch einzelne Länder, die stattdessen eine autarke Energieversorgung anstreben, infrage gestellt wird. Deshalb ist die jetzt verabredete verbesserte Koordinierung richtig. Um den Energiewendeprozess insgesamt schneller voran zu bringen ist eine fortlaufende Koordinierung wichtig, es müssen aber auch die richtigen inhaltlichen Anreize gesetzt werden. Dazu gehören neben verbesserten Investitionsbedingungen für den Aus- und Umbau der verschiedenen Netzebenen auch eine verbesserte Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Wertschöpfung, die im Rahmen der Energiewende entsteht. Städte und Gemeinden sind in der Lage dazu beitragen, dass der Ausbau von großen Windkraftanlagen und Stromtrassen vor Ort bei den Bürgern auf mehr Akzeptanz stößt und damit schneller voran geht. Einschnitte in die Landschaft und höhere Strompreise, die mit dem Ausbau der Erneuerbaren unmittelbar zusammenhängen, sind allerdings nur vermittelbar, wenn im Energiewendeprozess ein Mehrwert für Kommunen und Bürger entsteht. Bislang profitieren Gemeinden allerdings kaum von Gewinnen der Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Insbesondere bei den Besteuerungsgrundlagen von Windkraftanlagen sollte deshalb nachgebessert werden. Bislang sind  es vor allem Investoren, die einen Nutzen aus den Erneuerbaren Energien ziehen. Diese werden jedoch am Ende nicht für die Akzeptanz vor Ort sorgen können.

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