Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind zusätzliche Sanierungsanstrengungen erforderlich. Die Einbeziehung der kommunalen Akteure und die Betrachtung von Quartieren als Handlungsebene geben zusätzliche Impulse für den Sanierungsprozess insbesondere in innerstädtischen Altbauquartieren, Sanierungsgebieten und in Quartieren mit heterogener Eigentümerschaft. Das Programm ergänzt die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erstellten kommunalen Klimaschutzkonzepte durch eine quartiersbezogene detaillierte Betrachtung.
Um die städtebauliche Kompetenz der Bundesländer einzubeziehen und dem Programm einen zügigen Programmstart zu ermöglichen, wurde zwischen BMVBS und den Ländern vereinbart, zunächst mit Pilotvorhaben zu starten. Die Kommunen reichen in dieser Phase die Anträge in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium bei der KfW ein. Die Pilotphase startet zum 15.11.2011. Ab dem 01.02.2012 können die Zuschüsse dann wie üblich bei der KfW Bankengruppe beantragt werden.
Das neue Förderprogramm unterstützt die kommunalen Entscheidungsträger bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Quartier in Zusammenarbeit mit allen dort handelnden Akteuren. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe.
Bezuschusst werden
- Kosten für die Erstellung eines integrierten energetischen Sanierungskonzepts auf Quartiersebene und
- Kosten für einen Sanierungsmanager, der unter Beteiligung der Eigentümer das Sanierungskonzept erstellt und die Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen für maximal 2 Jahre begleitet.
Die Konzepte werden - soweit vorhanden - aus integrierten Stadtentwicklungskonzepten bzw. wohnungswirtschaftlichen Konzepten unter Berücksichtigung der energetischen Ziele der Kommune abgeleitet. Die Fortschreibung bereits vorhandener städtebaulicher Konzepte auf Quartiersebene zur Ergänzung technischer und wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale und konkreter Maßnahmen zu deren Umsetzung ist förderfähig. Sofern ein integriertes Konzept mit ausreichenden „energetischen“ Aussagen bereits vorliegt, können Zuschüsse für einen Sanierungsmanager auch separat beantragt werden.
Der Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Im Falle eines Sanierungsmanagers gilt ein Höchstbetrag i. H. v. 120.000 EUR für zwei Jahre.
Mit der Zuschussförderung starten das BMVBS gemeinsam mit der KfW einen ersten Baustein eines umfassenden KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung, das in der Folgezeit sukzessive erweitert werden soll. Über die weiteren Ausbaustufen werden wir Sie rechtzeitig informieren. Investitionen u.a. an Wohngebäuden oder Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wie gewohnt aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms finanziell unterstützt. Ebenso stehen für weitere Investitionen die bestehenden Förderangebote der KfW zur Verfügung.
Weitere Informationen sind telefonisch erhältlich unter:
- Kommunale und soziale Infrastruktur: 030 20 264 5555
- Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
- Wohnwirtschaft: 0800 5399002 - kostenfrei
- Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: 0800 5399003 - kostenfrei Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen:
AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996
KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997