„Die Stadtwerke und ihre Eigentümer benötigen schnell Klarheit über die Bedingungen einer umfassenden Novelle des KWK-Gesetzes“, so die drei Verbände-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus, Dr. Gerd Landsberg und Hans-Joachim Reck (VKU).
Mit dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) haben Bundestag und Bundesrat bereits 2008 das Ziel gesetzt, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Elektrizitätserzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu steigern und damit zusätzlich 20 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Ebenso wurde im Energiekonzept und der Energiewende die besondere Bedeutung der KWK in einer nachhaltigen Energielandschaft unterstrichen. „Nun müssen aber zügig entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt werden“, so Articus. „Die Bundesregierung hat die Energiewende beschlossen. Um sie nachhaltig voranzubringen, sollte die angekündigte KWKG-Novelle schnell auf den Weg gebracht werden. Die Städte und ihre Stadtwerke haben sich bereits in der Vergangenheit für Klimaschutz und bezahlbare Energieversorgung eingesetzt – unter anderem mit KWK. Damit das auch in Zukunft so bleibt, benötigen Städte und Stadtwerke Planungssicherheit, um weiter zu investieren.“
Durch ihre hohen Effizienzgrade leistet die KWK bereits heute einen maßgeblichen Beitrag zur CO2-Einsparung. Allein durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme konnten die deutschen Stadtwerke 2009 rund 9,8 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Landsberg: „KWK-Anlagen sind mit Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent die effizienteste Energieerzeugungstechnologie. Und sie sind ein hervorragender Türöffner für die Nutzung erneuerbarer Energien, da sie flexibel hinsichtlich der einsetzbaren Brennstoffe sind. Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen mit KWK-Anlagen gemacht.“ VKU-Hauptgeschäftsführer Reck ergänzt: „„Langfristig wirkt sich die hohe Effizienz von KWK-Anlagen positiv auf deren Wirtschaftlichkeit aus. Mittelfristig benötigt die komplexe Technik aber eine weitere Förderung.“
Im Kern fordern die drei Verbände:
• Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, um die gestiegenen Investitionskosten und die Benachteiligung von Kraft-Wärme (im Vergleich zu nicht in das Emissionshandelsregime einbezogenen Energieträgern, zum Beispiel Heizöl) auszugleichen
• Förderung von Wärme- beziehungsweise Kältespeichern in Höhe von 250 Euro je Kubikmeter Wasserspeicheräquivalent, um einen schnell wirkenden Anreiz zur weiteren Erhöhung der Flexibilität von KWK-Anlagen zu schaffen
• Konventionelle Kraftwerke, die auf KWK-Betrieb umgerüstet werden, sollten in das Förder-system des KWKG einbezogen werden
• Fortführung des Mini-KWK-Programms, um auch in diesem Segment die emissions-reduzierenden Potenziale zu erschließen.
Die Energieversorgung im Zeitalter erneuerbarer Energien wird künftig deutlich weniger auf zentralen Strukturen beruhen. „Die Kommunen und ihre Stadtwerke sind der geborene Partner für eine dezentrale Energieversorgung der Zukunft“, betonen die Hauptgeschäftsführer. „Wir sind für den Umbau des Energiesystems gut gerüstet und stehen in den Startlöchern, um zu investieren - etwa in hocheffiziente KWK-Anlagen.“
Kontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030/3 77 11-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030/7 73 07-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030/58 58 0-220