Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur des Verbandes in Rees wies die Ausschussvorsitzende, Bürgermeisterin Ute Lieske, Eisenach, allerdings darauf hin, dass die Länder zur Umsetzung in das deutsche Schulrecht verpflichtet sind. „Dazu gehört insbesondere die Finanzierung des erforderlichen Personals, aber auch die Erstattung der den Kommunen entstehenden Kosten nach den jeweiligen Konnexitätsregelungen der Länder“, stellte Lieske klar.
Der Ausschuss erkennt an, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Deutschland erhöht werden muss. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention den Fortbestand von Förderschulen für bestimmte Förderschwerpunkte nicht ausschließt und auch das Kindeswohl beachtet werden muss.
Notwendig für die Umsetzung sei aber ein sorgfältig geplanter Prozess unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung. Abzulehnen seien Versuche, lediglich Räume der Regelschulen für behinderte Kinder und Jugendliche zu öffnen, aber keine Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung zu sichern. „Inklusiver Unterricht setzt entsprechende pädagogische Konzepte unter Einbeziehung sonderpädagogischen Sachverstandes, Qualifizierung und Professionalisierung der Lehrkräfte voraus“, betonte Lieske. Unterschiedliche Interessen von Berufsgruppen, Interessenverbänden und Kostenträgern dürften nicht auf dem Rücken der behinderten Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden.
Aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention folgen keine unmittelbaren Rechtsansprüche auf inklusive Beschulung. Vielmehr sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention in das Schulrecht zu transformieren. Der Ausschuss erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Länder die Sicherstellung der Inklusion im Schulbereich gewährleisten. Dazu gehört auch die Finanzierungsverantwortung für das erforderliche Personal wie Integrationshelfer, Therapeuten, Sozialpädagogen usw. Er warnte davor, den finanziell ohnehin stark angeschlagenen Kommunen neue Kosten aufzubürden. „Die erheblichen und teilweise nicht planbaren zusätzlichen finanziellen Aufwendungen müssen den kommunalen Schulträger im Rahmen der Konnexitätsregelungen der Länder erstattet werden“, forderte Lieske abschließend.
Pressemitteilung Nr. 23-2011