Sozialausgaben bedrohen Handlungsfähigkeit der Kommunen

„Die Haushalte der Kommunen werden immer mehr von den Sozialausgaben erdrückt. Kein anderer Ausgabenblock steigt so rasch und mit solcher Dynamik an“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Erster Beigeordneter Heinz Eschbach, heute in Weimar.

Die kommunalen Sozialausgaben haben sich in den vergangenen 20 Jahren annähernd verdoppelt und erhöhen sich in diesem Jahr voraussichtlich auf knapp 42 Milliarden Euro. Damit wären die Sozialausgaben 2009 und 2010 jährlich um rund 3,7 Milliarden Euro gestiegen. "Für die Kommunen ist es unabdingbar, dass die Entlastung der kommunalen Haushalte von Sozialausgaben zu einem zentralen Ziel der Gemeindefinanzkommission wird", forderte Eschbach.

Der Ausschuss anerkennt durchaus Sparanstrengungen des Bundes, wie das jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz. Kritisch betrachtet der Ausschuss jedoch die geplante Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger und die Streichung des Heizkostenzuschusses im Wohngeldrecht. Dadurch werden Lasten vom Bund auf die Kommunen verschoben, die später mit einem noch stärkeren Anstieg der Kosten der Grundsicherung im Alter bzw. der Kosten der Unterkunft für SGB II-Empfänger rechnen müssen.

Die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, für die zum größten Teil die Kommunen aufkommen müssen, steigen seit Jahren dramatisch an und liegen mittlerweile bei über 11 Milliarden Euro bzw. 3,8 Milliarden bei der Grundsicherung. Ebenso werden die kommunalen Ausgaben für die Unterkunftskosten im laufenden Jahr auf voraussichtlich 11 Milliarden Euro ansteigen. “Die Ausgaben werden durch Leistungsgesetze des Bundes verursacht, ohne dass die Kommunen hier Einspar- oder Steuerungsmöglichkeiten haben“ beklagte Eschbach. Von daher müsse auch der Verursacher der Kosten stärker in die Finanzierungspflicht treten.

Konkret fordert der Ausschuss eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Grundsicherung im Alter und ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz für die Eingliederung Behinderter.

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