Nachdem der Bundesfinanzhof das alte Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig kritisiert hat, ist nunmehr weitere Bewegung in die Debatte um die erforderliche und geplante Grundsteuerreform gekommen."Die Grundsteuer sollte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs so reformiert werden, dass sich das Aufkommen zugunsten der Kommunen deutlich verbessert", sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im Gespräch mit dem Handelsblatt. Der vollständigen Artikel steht auf der Homepage des Handelsblatt zum Nachlesen zur Verfügung.