Dr. Gerd Landsberg: Manche reden schon von 400 Euro im Monat oder mehr. Dazu wird es nicht kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass der Regelsatz steigen muss. Es hat lediglich verlangt, dass er nachvollziehbar neu berechnet wird und hat dabei auch Sachleistungen zugelassen. Eine Erhöhung wäre nicht zwingend. Unbedingt erforderlich ist, dass der Bildungsbedarf von Kindern künftig bei Hartz IV abgedeckt wird. Da geht es um sogenannte Teilhabe-Pakete mit Lernförderung, Kultur, Sport und einem Zuschuss zum Schulessen. Für die notwendigen Anpassungen werden zusätzliche Kosten fällig, 480 Millionen Euro sind bisher dafür im Bundesetat eingeplant - und zwar für 1,7 Millionen Kinder in Hartz IV. Insgesamt wird es teurer werden als bisher. Ob die Regelsätze deutlich erhöht werden, ist fraglich.
Der Bildungsbedarf der Kinder soll nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen letztlich über eine Chipkarte abgerechnet werden. Ein guter Ansatz?
Landsberg: Es ist richtig, auf Sachleistungen zu setzen und nicht immer gleich auf Bargeld. Und es ist völlig unstrittig, dass es zum 1.1.2011 kein flächendeckendes Chipkartensystem in Deutschland geben wird. Der Start in den Pilotregionen ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 denkbar. Bis dahin werden Zwischenlösungen eingerichtet, z. B mit direkten Leistungen oder Gutscheinen, die über das Jobcenter erbracht werden. Nach Abschluss der Pilotverfahren wird zu entscheiden sein, ob und wo man dieses System tatsächlich einführt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II soll nicht mehr an die Rentenentwicklung gekoppelt werden, sondern an Inflation und Lohnentwicklung. Können Sie dies nachvollziehen?
Landsberg: Man muss einen praktikablen Weg finden, der sich realistisch am Bedarf von Hartz-IV-Beziehern orientiert. Es sollte dabei aber immer sichergestellt sein, dass das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. Die Lücke zwischen dem Arbeitslosengeld II und den untersten Erwerbseinkommen darf nicht immer kleiner werden.
Künftig sollen die Kommunen selbst die Höhe der Unterkunftskosten pauschal durch Satzung festlegen. Geht es hier um Kürzungen?
Landsberg: Nein. Es geht um Verwaltungsvereinfachung und um weniger Bürokratie. Wir wollen allerdings nicht, dass die Kommunen zu diesem Verfahren gezwungen werden. Notwendig ist eine Option, damit die Städte, die das in ihrer Region für geeignet halten, umsetzen können.
(Interview erschienen in der Passauer Neuen Presse vom 21. September 2010)