Gleichzeitig wies der DStGB die Auffassung des Bundeskartellamts nach überhöhten Müllgebühren und schlechteren Leistungen bei einer kommunalen Verantwortung strikt zurück. Kommunale Verantwortung bedeutet nicht zwingend, dass die Kommunen die Entsorgung der Wertstoffe auch mit ihren eigenen Betrieben durchführen müssen. Vielmehr wird in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle die Einsammlung und der Transport der Wertstoffe auf der Grundlage einer mittelstandsfreundlichen Ausschreibung, also im Wettbewerb, an private Entsorger vergeben.
„Eine ökologisch hochwertige sowie gebührenverträgliche und damit bürgerfreundliche Erfassung von Abfällen hat für die Städte und Gemeinden hohe Priorität“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. „Deshalb sind Schritte zur Erfassung von Verpackungen und anderen Wertstoffen in einer einheitlichen Wertstofftonne grundsätzlich zu unterstützen“, betonte Landsberg.
Der Vorteil für den Bürger besteht in der Vereinfachung der haushaltsnahen Wertstofferfassung. Bei der Wertstofftonne sortiert der Bürger seine Abfälle nicht mehr nach dem Aspekt „Verpackung“ (gelbe Tonne) oder „Nichtverpackung“ (Restmüll), sondern nach der konkreten Verwertbarkeit der Materialien. „Für den Verbraucher ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum Verpackungsabfälle und andere Stoffe aus gleichen Materialien wie Kinderspielzeug oder Plastikbecher in verschiedenen Tonnen entsorgt werden, nur weil letztere keine Verpackungsabfälle sind“, erklärte Landsberg. „Alle recyclebaren Abfälle könnten daher künftig in eine gemeinsame Wertstofftonne kommen, der nicht verwertbare Restmüll in die graue Tonne. Die lästige Frage „Was gehört wohin?“ hätte ein Ende. Auf keinen Fall darf jedoch eine weitere Tonne hinzukommen.
„Die werthaltigen Abfallströme dürfen jedoch keinesfalls - wie bei der „Gelben Tonne Plus“ geschehen - aus der kommunalen Zuständigkeit in die private Entsorgungswirtschaft gelenkt werden. Dies würde eine Privatisierung der Gewinne zugunsten der Privatwirtschaft bedeuten. Die Erlöse der ggf. über eine einheitliche Wertstofftonne gesammelten Stoffe müssen daher den Abfallgebührenzahlern, also den Bürgern, zugute kommen. Deshalb ist die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ökologischen, ökonomischen und sozialverträglichen Entsorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge nur unter kommunaler Systemführung und Verantwortung denkbar. Dies bedingt auch, dass die Entscheidung, ob und inwieweit eine einheitliche Wertstofftonne eingeführt wird, zwingend bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den Kommunen, liegt“, so Landsberg.