Bei dem Gespräch gab es eine weitgehende Übereinstimmung, für die Kinder von Hartz IV-Beziehern Sach- und Dienstleistungen anstatt Geldleistungen als Sonderbedarfe zu gewähren. Dabei soll auf die bewährten Strukturen in den Kommunen und Ländern zurückgegriffen werden. Parallelstrukturen sind ausdrücklich nicht geplant. Die in dem Konzept der Bundesarbeitsministerin angedachten “Familienlotsen“ in den Jobcentern übernehmen demnach lediglich die Aufgabe einer „Informationsdrehscheibe“ und sollen nicht in Konkurrenz zu den vorhandenen Angeboten in den Kommunen stehen. In den nächsten Wochen sollen die Details, insbesondere zur Neubemessung der Kinderregelsätze, in weiteren Gesprächen abgestimmt werden. Frau von der Leyen teilte mit, dass ab Januar 2011 Pilotprojekte zur Umsetzung der Bildungskarte in den einzelnen Ländern unter Beteiligung des Bundes stattfinden werden.
Lokale Bildungsbündnisse zeigen neue Wege auf
Bildungsministerin Schavan wird weitere Gespräche mit den jeweiligen Landesministern zu den Bildungspaketen (Schulbasispaket und Lernförderung) führen. Die derzeit erprobten lokalen Bildungsbündnisse sollen neue Wege aufzeigen, wie die Bildungspakete in die Praxis umgesetzt werden können. Ergebnisse werden im Sommer nächsten Jahres erwartet.
Keine Kostenbelastung für die Kommunen
In welcher Form die Sachleistungen für die Kinder von Hartz IV-Beziehern gewährt werden, bleibt weiter offen, wobei die Bildungs-Chipkarte ein probates Instrument sein kann. Frau von der Leyen wies ausdrücklich darauf hin, dass die Infrastrukturkosten hierfür komplett vom Bund übernommen werden. Von der kommunalen Seite ist klar darauf hingewiesen worden, dass Leistungen für Kinder außerhalb des SGB-II-Bezugs nicht von den Kommunen finanziert werden können.
Die Position des Deutsche- Städte und Gemeindebundes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Kindern von Hartz-IV-Beziehern und zur Einführung so genannter Teilhabepakete steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.