Die Aufgabe werden die Kommunen aber nur übernehmen, wenn dieBedingungen fair sind. Dazu gehört eine dauerhafte volle Kostenerstattung einschließlich der Verwaltungskosten. Gleichzeitig muss über die Länder sichergestellt werden, dass neben den kreisfreien Städten auch die über 11.000 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Aufgabenerfüllung eingebunden werden. Denn die Kreisverwaltungen sind häufig über 100 km vom eigentlichen Geschehen entfernt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben einen konkreten gesetzlichen Vorschlag unterbreitet, der die Kostenerstattung – gegebenenfalls auch pauschaliert – regelt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zuge das so umzusetzen. Wir werden uns nicht auf eine „Nacht-und Nebelaktion“ einlassen wo unseren neuen Leistungen dann zum Beispiel mit einer höheren Beteiligung des Bundes an der Unterkunft verrechnet werden. Mit solchen Modellen haben die Kommunen schlechte Erfahrungen.
Wir erwarten, dass die Umsetzung gemeinsam auf Augenhöhe mit Bund und Ländern erfolgt und auf bürokratische Vorgaben weitgehend verzichtet wird. Die Idee, an die über 40.000 Schulen jeweils einen Sozialarbeiter oder Familienlotsen zu schicken, ist weder finanzierbar noch verfassungsrechtlich einfach umzusetzen. Die Kosten würden sich auf über 3 Mrd. Euro belaufen. So viele ausgebildete Sozialarbeiter sind am Markt nicht verfügbar und außerdem würde sich deren Zuständigkeit auf die Hartz-IV-Kinder beschränken müssen, da nur in diesem Bereich der Bund Zuständigkeiten hat.
Der Bund hat die große Chance, dass Vertrauen der Kommunen nachhaltig zu stärken, in dem er den jüngsten Vorschlag der Finanzpolitiker der CDU/CSUBundestagsfraktion umsetzt, den Schäuble-Vorschlag auf zu greifen, in dem der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von jährlich 3,9 Mrd. Euro übernimmt.