„Die Reduzierung der Emissionsbelastungen durch den Verkehr liegt im Interesse der Städte und Gemeinden, die zusammen mit den kommunalen Unternehmen entscheidende Akteure für eine erfolgreiche Einführung von Elektromobilität sind. Zum Beispiel bei der Schaffung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobile oder beim Ausbau regenerativer Energieerzeugung“, so Landsberg weiter. Vor Ort könnten wirksame Unterstützungen für E-Mobilität umgesetzt werden, wie durch bevorzugte Parkregelungen für E-Kfz oder die Erlaubnis der Nutzung von Busspuren.
„Aber ohne staatliche Förderung werden die Zielsetzungen der Einführung von E-Mobilität nicht erreicht werden können. E-Mobilität ist ein Zukunftsthema mit großen Entwicklungsperspektiven. Und das müssen alle öffentlichen Ebenen und nicht zuletzt die Unternehmen jetzt in die Hand nehmen!“ so Landsberg. „Daher fordern wir ein “Förderprogramm E-Mobilität in Städten und Gemeinden“, das die KfW umsetzen könnte.“
Die erfolgreiche Durchführung einer Marktvorbereitungsphase Elekt-romobilität wird ohne staatliche Unterstützungsmittel in Milliardenhöhe nicht zu schaffen sein. Auch der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur wird über den Stromverkauf alleine nicht zu finanzieren sein. Für die Errichtung nur einer Ladesäule werden bis zu 9.000,00 Euro Kosten kalkuliert. Und davon werden letztlich zehntausende gebraucht werden, in allen Regionen unseres Landes.
Man könnte erwägen, diese Elektroladestationen zu fördern, zum Beispiel bei den steuerlichen oder Umlage bedingten Kostenbestandteile des Stromes, wie der Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsab-gabe, EEG- und KWKG-Umlage. Klar muss dabei sein, dass damit verbundene Einnahmeausfälle letztlich durch eine staatliche Förde-rung vollständig kompensiert werden müssten. Dies gilt auch für die Anteile der Städte und Gemeinden an diesen Steuer- und Abgabenaufkommen.
Pressemitteilung Nr. 18-2011