„Innenstädte und Ortskerne sind nicht nur der Schlüsselfaktor für eine positive Stadtentwicklung. Sie bilden für die Bürger auch ein wesentliches Identitätsmerkmal und sind Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in einer Gemeinde. Angesichts des demografischen Wandels, der kommunalen Finanzkrise sowie auch der zunehmenden Schließung von Warenhäusern und klassischer Einzelhandelsgeschäfte nimmt aber der Abwärtstrend in vielen Innenstädten und Ortskernen einen bedrohlichen Zustand an“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des DStGB, Stadtbaurat Martin Lürwer, Paderborn, anlässlich der DStGB-Sitzung am 19. April 2010 in Hünfeld (Hessen).
„Auch viele mittlere und kleine Städte und Gemeinden im ländlichen Raum sind von den negativen Auswirkungen dieser Entwicklung betroffen. Neben den Kommunen und der Wirtschaft muss es daher auch für den Bund und die Länder zur Kernaufgabe gehören, gerade auch in diesen Regionen Innenstädte und Ortskerne als Standorte für den Einzelhandel, das Wohnen sowie die Kultur und die Freizeit zu sichern und zu entwickeln,“ so Lürwer.
„Etwa 70 Prozent der Bevölkerung Deutschlands leben außerhalb der Großstädte in kreisangehörigen Regionen und damit häufig im ländlichen Raum. Daher kommt der Entwicklung dieser Regionen eine ganz besondere gesamtstaatliche Bedeutung zu“, so Lürwer. Eine pauschale Kürzung der Städtebaufördermittel des Bundes um 10 % - wie in diesem Jahr im bereits verabschiedeten Bundeshaushaltsgesetz vorgesehen – wirkt völlig kontraproduktiv und ist eindeutig ein falsches Signal. Sie wird dem Charakter der Städtebauförderung als einer gemeinsamen und wichtigen Daueraufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Stärkung von Innenstädten und Ortskernen nicht gerecht.
Das Erfolgsprogramm der Städtebauförderung muss aufgrund seiner positiven Arbeitsmarktanstöße gerade für die regionale Wirtschaft sowie seiner hohen Multiplikatorwirkung (1 Euro öffentlichen Fördergeldes bewirkt mindestens 6 Euro privater Folgeinvestitionsmaßnahmen) vielmehr auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Der Bund wird daher aufgefordert, seine Kürzung für die Zukunft zurückzunehmen und ab dem Jahr 2011 die vorgesehenen ca. 530 Millionen Euro Finanzhilfen für die Kommunen auf mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. „Jeder einzelne Euro, der in die Stadterneuerung und in den Stadtumbau fließt, ist eine sinnvolle Investition, die sich für uns alle mehrfach lohnt“, so Lürwer.
Nach Auffassung des DStGB ist zudem eine flexiblere Ausgestaltung der Städtebauförderung einschließlich einer flexiblen Bereitstellung beim kommunalen Eigenanteil (Absehen von der Drittelfinanzierung) erforderlich. Dies bedingt mittelfristig auch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden durch eine Zusammenführung der unterschiedlichen Städtebauförderprogramme. „Um für die Kommunen langfristig Planungssicherheit zu gewährleisten, muss zudem der Abschluss einer mehrjährigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern statt der jetzigen Einjahresbefristung endlich in die Tat umgesetzt werden“, forderte Lürwer.