Vor diesem Hintergrund forderte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, anlässlich der Präsidiumssitzung des Verbandes heute in Berlin noch einmal dringend den Erhalt der Gewerbesteuer als wichtigster eigener Einnahmequelle. „Alle bislang diskutierten Alternativmodelle taugen nicht als Ersatz für die Gewerbesteuer“, so Schäfer. Vielmehr gehe es um eine Stabilisierung der Gewerbesteuer im bestehenden System. „Das dazu vorgestellte Kommunalmodell mit der Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer und einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ist problemlos umsetzbar“, so Schäfer weiter.
Massiven Widerstand kündigte er für den Fall an, dass seitens der Bundesregierung entgegen der Zusage des Bundesfinanzministers doch noch versucht werden sollte, die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer zu streichen. Die Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene Steuer stelle ein Äquivalent für wirtschaftsorientierte Ausgaben der Gemeinden dar. Dahinter stehe das Interesse der örtlichen Wirtschaft an einer gut ausgebauten kommunalen Infrastruktur. „Wer die Hinzurechnungen streicht, legt Hand an das Fundament der Gewerbesteuer, sorgt für erhebliche Einnahmeausfälle der Gemeinden und ermöglicht Steuergestaltungen, die neben den Gemeinden auch die Haushalte von Bund und Ländern belasten“, so der Präsident.
Er forderte des Weiteren die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. „Weil es sich bei den Kosten für Unterkunft für Langzeitarbeitslose, der Kinder- und Jugendhilfe, den Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, der Grundsicherung im Alter und der Hilfe zur Pflege um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, ist eine angemessene Beteiligung des Bundes an den kommunalen Sozialausgaben dringend geboten“, machte Schäfer deutlich. Die in der Gemeindefinanzkommission diskutierte Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund stelle einen geeigneten Einstieg dar. Sie reiche allerdings nicht aus.
Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Kommunen ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer zu gewähren, sei für eine abschließende Beurteilung noch nicht hinreichend konkret. Man werde sich mögliche Vorschläge des Bundes kritisch ansehen. Abzulehnen seien auf jeden Fall Modelle, die auf einen Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer hinauslaufen und daher zu enormen interkommunalen Verwerfungen führen würden.
Pressemitteilung Nr. 5710