Gemeinsame Erklärung des Bundesfinanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände

Der Bundesminister der Finanzen hat zudem seine Haltung bekräftigt, dass eine Veränderung im System der Gemeindefinanzierung nur mit Zustimmung der Kommunen sinnvoll ist und eine Lösung einnahme- und ausgabeseitige Maßnahmen umfassen solle.

Die Teilnehmer des Gesprächs stellen fest, dass bisher keine Einigung auf das mit dem Ziel einer Verstetigung der kommunalen Steuereinnahmen von der Bundesregierung eingebrachte Modell zum Ersatz der Gewerbesteuer erreicht wurde und die Kommunen ihre Auffassung beibehalten, dass es nach wie vor keine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer gibt. Der Bundesminister der Finanzen betonte, dass im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer in der gegenwärtigen Form im Hinblick auf Entwicklungen bei der Verrechnung hoher Verlustvorträge bei Körperschaften sowie bei der Verrechnungsmöglichkeit ausländischer Verluste nach neuer Rechtsprechung der Prüfung bedarf, um ggf. entsprechende Konsequenzen ziehen zu können.

Die Beteiligten verständigten sich darauf, in der Gemeindefinanzkommission zu erörtern, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer von 15 % innerhalb einer Bandbreite durch kommunale Entscheidungen selbst zu verändern. Der Bundesminister der Finanzen wies auf die hierin liegende Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie auf die damit verbundene zukunftsgerichtete Sicherung der kommunalen Einnahmebasis hin.

Der Bundesminister der Finanzen bekräftigte die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, im Zusammenhang mit den Beratungen in der Gemeindefinanzkommission die Kommunen von Aufwendungen für soziale Leistungen zu entlasten, zum Beispiel bei der Grundsicherung im Alter und für dauerhaft Erwerbsgeminderte. Diese Bereitschaft wurde von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt.

Der Bundesminister der Finanzen und die kommunalen Spitzenverbände werden nun zunächst die erörterten Maßnahmen in den zuständigen Gremien diskutieren, bevor sie in die dann zu terminierende nächste Sitzung der Gemeindefinanzkommission eingebracht und dort beraten werden.

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