Hintergrundinformation: Kindergipfel zur Finanzierung der Kinderbetreuung notwendig
Nach dem wegweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Kindergipfel zur Sicherung der Finanzierung des Ausbaues der Kinderbetreuung. Das Verfassungsgericht NRW hat den Grundssatz „Wer bestellt, der bezahlt“ so ausgelegt, dass das Land gegenüber den Städten und Gemeinden verpflichtet ist, für diese Zusatzaufgabe auch zusätzliche Mittel bereitzustellen. Damit besteht eine neue Lage. Die Kommunen haben immer deutlich gemacht, dass der Ausbau der Kinderbetreuung ein richtiges und wichtiges Ziel ist, die Finanzierung bisher jedoch nicht ausreichend gesichert wurde. Bund und Länder waren beim Krippengipfel 2007 von einem Finanzbedarf für die 750.000 Plätze von 12 Mrd. Euro ausgegangen. Schon damals hatten die kommunalen Spitzenverbände die Kosten auf über 18 Mrd. Euro geschätzt. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass Bund und Länder den Anteil der Betreuung durch Tagesmütter zu hoch angesetzt und die Zahl der Bedarfsplätze generell als zu niedrig eingeschätzt hatten. Es wird immer schwieriger, geeignete Tagesmütter zu finden und viele Eltern bevorzugen die Betreuung in einer Kita. Wenn wir das Ausbauziel tatsächlich erreichen wollen, muss die Finanzierung neu festgelegt werden. Gleichzeitig brauchen wir eine Auffangposition, wenn sich zeigen sollte, dass deutlich mehr Eltern den Rechtsanspruch in Anspruch nehmen wollen und deshalb die 750.000 Plätze nicht ausreichen. Wir lösen das Problem nicht, in dem wir die Augen verschließen und die Verantwortung von einer Ebene auf die andere schieben. Das nützt nicht der Sache und auch nicht den Eltern, die eine Betreuung erwarten.