Die Systembetreiber sind verpflichtet, das von den Kommunen vorgehaltene System für die getrennte Entsorgung von Zeitungen und Zeitschriften als Teil des Hausmülls bei der Entsorgung von PPK-Verkaufsverpackungen mitzubenutzen. Für die dafür zwischen den Systembetreibern und den Kommunen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abzuschließenden Abstimmungsvereinbarungen ist es jedoch im Interesse der Gebührenzahler zwingend erforderlich, eine sachgerechte und nachvollziehbare Zuordnung der jeweils entstehenden Kostenfaktoren aufzunehmen. Zu diesen Faktoren gehört insbesondere, dass durchschnittlich in jeder vollen Altpapiertonne der Gewichtsanteil der PPK-Verkaufsverpackungen bei unter 20 Prozent liegt, das – für den Abholrhythmus der Altpapierbehälter entscheidende – Volumen der Verkaufsverpackungen aber knapp zwei Drittel beträgt. Nur die Berücksichtigung solcher Faktoren ermöglicht es den Kommunen, rechtssicher die Vergabe der Entsorgungsleistungen für Altpapier durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund hatten die kommunalen Spitzenverbände den Systembetreibern in einem Gespräch am 6. Dezember 2010 vorgeschlagen, einige seit Jahren gebräuchliche Kostenaufschlagfaktoren zur Ermittlung von Kostenanteilen und zur Bewertung der Erlöse mit in die Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen. Dem haben sich die dualen Systeme grundsätzlich verweigert. Im Gegenteil: Mit einem auf den 10. Dezember 2010 gesetzten Ultimatum haben die Systembetreiber überfallartig auch eine im Mai 2010 erzielte Teileinigung in Frage gestellt, mit der wenigstens der von den Systembetreibern zu übernehmende Gewichtsanteil aller Verpackungen am Altpapier ermittelt werden kann. Damit negieren die Systeme erneut ihre durch die 5. Novelle der Verpackungsverordnung endgültig geklärte Verpflichtung, nicht nur für die bei ihnen lizenzierten Verpackungen, sondern für die tatsächlich erfasste Menge aller Verkaufsverpackungen finanziell einzustehen.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten, dass es jetzt in vielen Vertragsgebieten nicht zu Vereinbarungen für den am 1. Januar 2011 beginnenden neuen Ausschreibungszeitraum kommt. Damit droht die Gefahr, dass die Systembetreiber nicht den nach der Verpackungsverordnung erforderlichen Nachweis einer flächendeckenden Verpackungsentsorgung erbringen können. Damit leisten die dualen Systeme einen weiteren Beitrag dazu, die Verpackungsverordnung endgültig
ad absurdum zu führen.
Die kommunalen Spitzenverbände werden deshalb hinsichtlich der PPK-Verkaufsverpackungen die Länder bitten zu prüfen, ob die Entsorgung flächendeckend gewährleistet ist und gegebenenfalls die Berechtigung zu widerrufen, dass die Verkaufsverpackungen außerhalb der öffentlichen Entsorgung durch die Wirtschaft haushaltsnah entsorgt werden können. Im Widerrufsfall müsste dann der Handel diese Verpackungen wieder im Laden zurücknehmen.