DStGB: Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken

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„Eine Laufzeitverlängerung darf die von den Kommunen und ihren Stadtwerken auf den Weg gebrachten Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energie nicht gefährden. Planung und Ausbau von Energieerzeugungsanlagen sind keine kurzfristigen Entscheidungen, sondern langfristige Prozesse. Die Stadtwerke haben sich darauf eingestellt, dass in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz gehen und dann die Nachfrage nach ihrer Stromerzeugung steigt. Eine Änderung der politischen Vorgaben muss einen Ausgleich vorgesehen, damit die Stadtwerke keinen Wettbewerbsnachteil erleiden und der zügige Ausbau regenerativer Energien vorangeht.“

 Landsberg wies auch auf die negativen Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf die regionale Wirtschaft hin. „Wir befürchten, dass mit der Laufzeitverlängerung auch eine Schwächung von regionaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt verbunden ist. Wird die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke geschwächt, hat dies negative Auswirkung auf die Unternehmen in den Gemeinden und Regionen, die auf Aufträge der Stadtwerke angewiesen sind.“

Pressemitteilung Nr. 53-2010

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