Bauministerkonferenz der Länder bekennt sich zur Städtebauförderung
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die Bauministerkonferenz der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes angeschlossen und sich ausdrücklich zur Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen bekannt hat. Sie hat festgestellt, dass die Absicht des Bundes, die Städtebaufördermittel ab dem Jahr 2011 von derzeit 610 Millionen Euro auf nur noch 305 Millionen Euro zu halbieren, angesichts der strukturpolitischen Bedeutung aufgegeben werden muss. Die Konferenz war sich einig, dass eine Kürzung der Fördermittel wegen der absehbar schädlichen Wirkungen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar ist.
Die Konferenz forderte die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, bei der Aufstellung des Haushaltes 2010 die Ansätze für die Städtebauförderung im Einzelband 12 im Interesse der Städte und Gemeinden mindestens auf das Niveau wie im Bundeshaushaltplan 2010 zu erhöhen. Die für die Stadtentwicklung verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder streben zudem an, die Landesmittel für die Städtebauförderung in Höhe der notwendigen Ko-Finanzierungsmittel aufrecht zu erhalten. Hierzu gab es eine Protokollnotiz der Länder Hessen und Schleswig-Holstein, wonach diese beiden Länder darauf hinwiesen, dass ihre Landesregierungen im Haushalt 2011 eine moderate Kürzung der Landesmittel zur Kofinanzierung der Städtebauförderung beschlossen haben, um das Ziel der Konsolidierung in den hessischen und schleswig-holsteinischen Landeshaushalten zu erreichen.
In der anschließenden Pressekonferenz, in der Bürgermeister Große die kommunalen Spitzenverbände vertrat, begrüßte er die Beschlussfassung. Er wies darauf hin, dass die Städtebauförderung eine beispielslose Erfolgsgeschichte für die Städte und Gemeinden in Deutschland sei. Auch ihre konjunkturellen Wirkungen für das örtliche Handwerk seien besonders hervorzuheben. Bei einer Reduzierung der Städtebaufördermittel durch den Bund müssten nachhaltige Projekte der Städte und Gemeinden, die allen Bürgern zugute kommen, zurückstehen. Neben dem Stadtumbau, gehe es um eine familien- und altengerechte Stadterneuerung sowie um Lösungen für die wachsenden sozialen Probleme und Maßnahmen für den Klimaschutz. Diese könnten nur mit einer starken Städtebauförderung bewältigt werden. Insbesondere der Stadtumbau in den neuen Ländern ist noch lange nicht abgeschlossen und bedarf weiterhin einer ausreichenden Förderung durch Bund und Länder. Auch in den Kommunen der alten Länder wachsen die Herausforderungen. So ist etwa in Nordrhein-Westfalen für aktuell laufende Stadterneuerungsmaßnahmen im Jahr 2010 ein Förderbedarf in Höhe von 1 Milliarde Euro ermittelt worden; in Baden-Württemberg wurden mit 820 Millionen Euro fünfmal mehr Fördergelder beantragt, wie aus Bundes- und Landesmitteln bewilligt werden konnten. Trotz sehr schwieriger Finanzlage der Städte und Gemeinden werden auch die Kommunen ihren Beitrag zur Kofinanzierung leisten.