Der DStGB bedauert, dass es bei der Streichung der Heizkostenpauschale bleiben soll. Diese war im Januar 2009 eingeführt worden, weil die Energiekosten für Heizung und Warmwasser im Vorjahr stark gestiegen waren und beträchtlich über den derzeitigen Preisen lagen.
Die Kürzung des Bundesanteils zum Wohngeld hätte zur Konsequenz gehabt, dass ein großer Teil der betroffenen Haushalte entweder Kosten der Unterkunft nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragt hätte, was insbesondere Wohngeld beziehende Rentner getroffen hätte.
Landsberg bewertete es als Erfolg, dass die Bundesregierung auf die massive Kritik des DStGB eingegangen ist und die Wohngeldkürzung nicht weiter verfolgt.
Es bleibt allerdings bei unserer Forderung, dass ein Großteil der Soziallasten, die die Kommunen zurzeit tragen, wie zum Beispiel die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger, die Eingliederungshilfe für Behinderte und die Grundsicherung im Alter gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, die auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden sollten. Nur wenn die Kommunen hier dauerhaft entlastet werden, haben sie eine Chance, ihre Defizite nachhaltig abzubauen und wieder handlungsfähiger zu werden.
(Pressemitteilung Nr. 36)