Dies entspricht einem Anstieg um 5 % gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile beziehen 797.000 Personen Leistungen der Grundsicherung. Vor diesem Hintergrund forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin: „Der Bund muss sich an seine Zusagen in der Gemeindefinanzkommission halten und die Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung entlasten.“ Im Zuge der Gemeindefinanzkommission hatte sich der Bund verpflichtet, die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen (2012 zu 45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) zu übernehmen.
Deutliche Kritik übte Landsberg an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Entlastung, der weit hinter den Vereinbarungen zurückbleibe. So sehe der Gesetzentwurf bisher nur eine Regelung für das Jahr 2012 vor; zur vollständigen Umsetzung des Vermittlungsergebnisses sei aber gleichzeitig die schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung im Jahr 2013 auf 75 % und im Jahr 2014 auf 100 % grundsätzlich festzulegen. Zudem sei bei der Höhe der Erstattung auf die tatsächlichen Nettoausgaben - und nicht, wie bisher geregelt, auf die Nettoausgaben im Vorvorjahr - abzustellen. „Damit würde der Bund im Jahr 2014 lediglich 100 % der Ausgaben des Jahres 2012 übernehmen und die Kommunen nicht - wie zugesagt - vollständig entlasten“, stellte Landsberg fest.
Die Entwicklung der Sozialausgaben, die sich seit der Wiedervereinigung mit über 42 Mrd. Euro nahezu verdoppelt haben, überfordert die kommunalen Haushalte. Ziel der Gemeindefinanzkommission sei es gewesen, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. „Gegenwärtig verdiene das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen seinen Namen nicht“, so Landsberg abschließend.
(Pressemitteilung, Nr. 42-2011)