„Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung sowie den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung noch weiter an Schärfe gewinnen“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Mittlerweile beziehen rund 764.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit dem ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um rund 325.000 (+ 174%) erhöht. Überproportional angestiegen sind die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 beinahe verdreifacht und liegen bei 3,9 Mrd. Euro.
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen getragen werden. „Der von der Bundesregierung beschlossenen Wegfall des Heizkostenzuschusses im Rahmen des Wohngeldgesetzes sowie die geplante Streichung des Rentenversicherungsbeitrags für Hartz IV-Empfänger wird die Situation zusätzlich verschärfen“, sagte Landsberg.
Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. „Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl und insbesondere der stark ansteigenden Kosten im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen“, so Landsberg abschließend.