Ausbau der Kinderbetreuung voranbringen

Kommunen bekennen sich zum Ausbau!

Der Aufbau von Betreuungsplätzen bei den Kommunen geht zügig voran. Er stellt die Städte und Gemeinden jedoch gleichzeitig vor große Herausforderungen. Zurzeit liegt das Betreuungsangebot bei ca. 420.000 Plätzen. Dies entspricht einer bundesweiten Versorgungsquote von ca. 20 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis März 2009 zusätzlich über 200.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden.
Das 2007 festgelegte Ausbauziel sieht vor, bis zum Jahre 2013 insgesamt 750.000 Plätze für Unterdreijährige zu schaffen. Dann wäre statistisch für 35 % aller Kinder ein Platz vorhanden. Allerdings berücksichtigt diese Zielmarke nicht die Erfüllung eines Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Dessen Einführung stand bei der Verständigung der Anhebung der Versorgungsquote auf 35 Prozent nicht zur Debatte.

Bereits Zielmarke des Krippengipfels nur schwer realisierbar - Rechtsanspruch zusätzlicher Kraftakt

Zur Erreichung der 35 Prozent müssen bis 2013 noch rund 330.000 Plätze entstehen. Der jetzt verankerte Rechtsanspruch geht allerdings über die Quote von 35 Prozent hinaus und wird zusätzlich mindestens weitere 250. 000 Plätze erforderlich machen. Ob dies realisiert werden kann, ist fraglich. Die Wirkung eines Rechtsanspruches und auch der gestiegene gesellschaftliche Wunsch nach außerhäusiger Betreuung der Kinder sind bei Festlegung der Ausbauquote gänzlich unberücksichtigt geblieben. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Plätzen deutlich höher sein wird, als die 35 Prozent und die ohnehin bestehenden personellen, finanziellen und praktischen Probleme des Ausbaus der Kleinkinderbetreuung verschärft.

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Das komplette DStGB-Positionspapier steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung)

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