Die Entwicklung ländlicher Räume wird vorrangig federführend von den Agrarressorts durchgeführt. Als sog. zweite Säule wurde sie ab dem Jahr 2000 eingeführt. Sie soll einen integrierten Ansatz ermöglichen, der bis dahin in verschiedenen Ressorts existierende Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zusammenfasst. Sie soll insbesondere der Erhaltung lebendiger ländlicher Gebiete durch die Entwicklung ihrer Wirtschaft und die Nutzung ihrer besonderen Ressourcen (z.B. Umweltschutzmaßnahmen, die Diversifizierung der Einkommen im ländlichen Raum, Anbau nachwachsender Rohstoffe) dienen und der Schutz des ländlichen Kulturerbes.
Die Zukunft der GAP ist deshalb für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, auch wenn es nur wenige oder kleine landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort gibt, von großer Bedeutung.
Die EU-Kommission hatte zwischen April und Juni 2010 eine Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik durchgeführt. Daran haben sich der DStGB und der Rat der Regionen und Gemeinden Europas beteiligt. Die Stellungnahme steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.