Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, dass Gemeinden eigene Steuern erlassen. Diese Steuerhoheit besteht jedoch nur in sehr engen Grenzen. So müssen die Abgaben einen örtlichen Bezug aufweisen und dürfen nicht mit anderen Abgaben gleichartig sein. Regelmäßig unterliegen sie nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder einem Genehmigungsvorbehalt. Nicht zuletzt muss die Gemeinde prüfen, ob die Erhebung der örtlichen Steuer den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigt.
Die Finanznot mache die Gemeinden jedoch erfinderisch, meint Dr. Landsberg im Morgenmagazin. Die fiskalische Bedeutung solcher Steuern hielte sich jedoch in Grenzen. So seien etwa in Essen 150 000 € kalkuliert, abzüglich der Verwaltungskosten. Für eine Großstadt wie Essen sei das nicht viel.
Die Städte und Gemeinden steuern in diesem Jahr auf das größte Defizit in der Geschichte der Bundesrepublik in Höhe von 15 Mrd. € zu. Die Kommunen haben im 1. Halbjahr 2010 ein Finanzierungsdefizit von 7,8 Mrd. €. Ihre Einnahmen stagnieren derzeit bei 76,8 Mrd. €, ihre Ausgaben jedoch stiegen Anfang 2010 um 4,3 Prozent auf 84,7 Mrd. €. Dagegen machen Bagatellsteuern, wie etwa die Bräunungssteuer, aber auch die Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnsteuer mit insgesamt 611 Mio. € 2009, gerade einmal ein Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Nächstes Jahr sei noch ein Defizit von 14 Mrd. € zu erwarten. Die Mehreinnahmen durch Bagatellsteuern lösten jedoch nicht die Probleme der Kommunen. Die Kommunen seien strukturell unterfinanziert und brauchten deshalb eine nachhaltige Entlastung bei den Sozialausgaben. Nur so sei das Problem zu lösen.
Zudem käme der Aufschwung in den Kommunen nicht an. So hätten die Sozialkosten 1990 bei 28 Mrd. € gelegen und stünden heute bei 42 Mrd. €, Tendenz steigend. Dies liege zum eine daran, dass die Leistungen besser geworden seien. Zum anderen sei aber auch die Zahl der Hilfeempfänger deutlich gestiegen. Als man vor 30 Jahren das Sozialhilfegesetz geschaffen habe, sei man von 300 000 Empfängern ausgegangen. Heute seien es 6,7 Mio. Schließlich erfüllten die Kommunen derzeit Aufgaben, die keine kommunalen Aufgaben mehr sind. So müssten sie z.B. etwa 10 Mrd. € für Eingliederungshilfe für Behinderte zahlen, was eine gesamtstaatliche Aufgabe sei. Wenn nicht bald Reformen und eine Entlastung bei den Sozialausgaben kämen, sei daher kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Dr. Landsberg fordert in dem ZDF-Interview daher Reformen und ein Mentalitätswechsel der Menschen. Es sei nicht nur die kommunale Selbstverwaltung in Gefahr. Wenn sich die Menschen von dieser kleinsten Einheit der Demokratie abwenden, weil sie meinen, nichts mehr ändern zu können, so ist dies auch eine Gefahr für den Gesamtstaat.
Weitere Informationen zum Steuerfindungsrecht und zu den Bagatellsteuer in der Anlage