Auslandsvertretungen, die die Kurierwegbenutzung für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter für erforderlich halten, können diese Entscheidung in eigener Zuständigkeit treffen. Eine solche Entscheidung zur Kurierwegbenutzung muss für jedes Land einheitlich getroffen werden, die Koordinierung übernimmt die jeweilige Botschaft.
Eine aktualisierte Übersicht der Staaten und Städte in denen Kurierwegnutzung möglich ist wird vom DStGB bis zur Bundestagswahl 2025 an dieser Stelle tagaktuell veröffentlicht.