Die neue Bundesregierung muss schnell zentrale Zielsetzungen für die kommende Legislaturperiode vereinbaren. Dazu werden sich die beiden potenziellen Partner aufeinander zubewegen müssen, etwa mit Blick auf die notwendige Migrationswende, aber auch in der Frage einer unabdingbaren Finanzwende. Mit Blick auf die höchst prekäre Finanzlage der Kommunen müssen jetzt schnellstmöglich die Weichen gestellt werden, um die Städte und Gemeinden besser finanziell auszustatten.
Gleiches gilt in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung und bei der Ertüchtigung der Infrastrukturen, etwa von Straßen, Schulen oder Sportstätten. Notwendig sind jetzt drei Schritte. Zum einen muss der Bundeshaushalt mit Blick auf Einsparpotenziale durchforstet werden, um Finanzmittel für die dringend notwendigen Investitionen verfügbar gemacht werden.
Zum zweiten muss es gelingen, die Schuldenbremse so zu modifizieren, dass neben einem Sondervermögen für Sicherheit und Verteidigung auch ein Infrastrukturfonds auf den Weg gebracht wird. Aus diesem Fonds müssen in den kommenden Jahren dringend notwendige Investitionen, vor allem in den Städten und Gemeinden, nachhaltig finanziert werden.
Schließlich brauchen wir eine Anpassung der Schuldenbremse mit Blick auf die Länder. Ihnen sollte – analog zu der Regelung für den Bund – ermöglich werden, 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes des jeweiligen Landes, an Schulden aufzunehmen. Hier besteht die klare Erwartung der Kommunen, dass die so entstehenden finanziellen Spielräume der Länder dann auch zur wirksamen Entlastung der lokalen Ebene genutzt werden. Klar ist, dass keine Zeit zu verlieren ist und die politisch Verantwortlichen im Bund gefordert sind, so schnell wie möglich die notwendigen Schritte auf den Weg zu bringen.