Aber auch die Eltern sind gefordert. Auch sie müssen ihren elterlichen Aufsichtspflichten nachkommen. Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!
Der DStGB hat sich unter anderem im Rahmen eines Nationalen Aktionsprogramms für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs eingesetzt und gefordert, dass auch in bisher umstrittenen Bereichen ein größeres Spektrum an Maßnahmen in Betracht gezogen wird. So fordert der DStGB zum Beispiel eine Rechtsgrundlage im Jugendschutzgesetz für so genannte „Testkäufe“, Verkaufsverbote an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten nach 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens und – soweit noch nicht vorhanden – landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen, um Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen.
Um Kenntnisse zu „best practices“ im Bereich der kommunalen Suchtprävention zu verstärken, beteiligt sich der DStGB an dem kommunalen Wettbewerb „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ und kooperiert mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung unter anderem bei der hier vorliegenden Dokumentation „Alkoholprävention in den Städten und Gemeinden“. Viele Städte und Gemeinden sind in diesem Bereich bereits seit langem aktiv. Wie phantasievoll und konsequent sie dabei vorgehen, zeigen wir in dieser Dokumentation anhand von sehr gelungenen Beispielen aus großen wie kleinen Kommunen auf, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.
Für die gute Zusammenarbeit im Interesse der Alkoholprävention und der effektiven Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs danke ich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing, MdB, und Ihrem Redaktionsteam unter Leitung von Herrn Dr. Holzer.